Bild aus: Horsemans Scrapbook von Randy Steffen

Aus aktuellem Anlass: 

Bereits 2017 äußerte sich die Vereinigung für Tierschutz e.V. zu diesem Thema in einer tierschutzrechtlichen Stellungnahme eindeutig. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) sieht in Ihrem Merkblatt TVT 2.7 Pferdeartige auf Seite 6:

Tüddern oder Hobbeln von Pferden (Anpflocken oder Zusammenbinden der Gliedmaßen), um ein Weglaufen im freien Gelände zu verhindern, ist verboten, da es bei Fluchtreaktionen infolge Erschreckens zu erheblichen Schäden führen kann.

Da die TVT deutlich Einfluss auf Veterinärämter und sonstige entscheidende Stellen hat, sind die Entscheidungen der Sachverständigen in der Regel zu den Themen Tüddern und Hobbeln eindeutig.

Es ist ebenfalls angedacht, dieses Verbot in den Leitlinien für Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten und/oder in den Leitlinien zum Umgang mit dem Pferd zu verankern, da diese Leitlinien vor Gericht einen antizipatorischen Charakter haben.

Die VFD hat sich in ihrer Satzung dem Tierschutz verschrieben hat, damit ist es nur konsequent, dass sie diese Art der Fixierung ablehnt.

2011 hat Christine Garbers hier einen Text über das Hobbeln eingestellt, der damals noch zeitgemäß war und zum Nachdenken angeregt hat.

Die einen sagen, es wäre Tierquälerei – die anderen sagen, ein Wanderreitpferd muss es können: das sogenannte „Hobbeln“. Früher galt: Beide Aussagen sind fast richtig und sollten einmal näher betrachtet werden.

Unter Hobbles oder Hobbel versteht man eine Fußfessel für Pferde, die in freiem Gelände genutzt wird, um das Tier am Weglaufen zu hindern. Es gibt verschiedene Varianten des Hobbelns: meist werden die beiden Vorderbeine zusammengebunden, manchmal wird aber zusätzlich noch eines der Hinterbeine mit gefesselt. Man kann auch den Kopf des Pferdes in niedriger Position an einem der Vorderbeine fixieren, was seltener praktiziert wird. Die Idee dahinter ist, dass ein Pferd mit gefesselten Beinen nur kleine Hüpfer oder Schritte machen und somit nicht weg galoppieren kann – wobei das nicht immer stimmt, denn geschickte Pferde können trotz Hobbel sehr wohl flott von dannen hoppeln....

Zu Zeiten der Cowboys in der weiten Prärie war dieses Vorgehen sicher sinnvoll: Das Arbeitspferd war überlebenswichtig und bei nicht vorhandenen anderen Möglichkeiten des Einsperrens/Anbindens musste auf jeden Fall sichergestellt werden, das der Reiter am nächsten Morgen sein Reitpferd in erreichbarer Nähe wieder findet.

In unserer heutigen Zeit mit unserem beengten Lebensraum finden wir aber zu jeder Zeit eine tiergerechte Alternative, unsere Pferde für einen mehr oder weniger langen Zeitraum sicher unterzubringen. Auch auf Wanderritten in uns unbekannten Gegenden wird sich immer ein Stück Weide, Auslauf oder eine Box finden, in der das Wanderreitpferd über Nacht untergebracht werden kann.

Tüddern meint das Anpflocken eines Pferdes mittels eines (Holz- oder Eisenpflocks und einem längeren Seil, dass dem Pferd Bewegungs- und Fressmöglichkeit bietet, ohne ein Areal zu umzäunen. Diese Art des der Pferdeverwahrung wurde auch in der den letzten Jahren noch praktiziert, obwohl mittlerweile erschwingliche Einfriedungsmöglichkeiten auf dem Markt sind, die dem Pferd deutlich mehr Freiheit lassen als ggf. 10 Meter Seil.

Ein Ausleben des Bewegungsdrangs lässt auch Tüddern in keiner Weise zu. Einzig auf einem Gelände- oder Wanderritt in der Mittagspause, unter Aufsicht und mit einem dorthin ausgebildeten Pferd, wäre zumindest das Tüddern für mich noch tolerabel. Eine Verwahrung über einen längeren Zeitraum, gar über Nacht hat Tierschutz Relevanz und ist absolut ausgeschlossen.

Originaltext Christine Garbers 2011, Anpassung Heiner Sauter 04.2021

Bilder:

Nylonhobbelsweiches Hanfseil, leicht zu lösenaufgeschnittener Kartoffelsack - etwas zu locker gebundendas Pferd kann sich nur hüpfend vorwärts bewegenan einem Vorderbein gehobbeltdiese Art von Hobbel sollten nur erfahrene Pferde tragenBild aus: Horsemans Scrapbook von Randy Steffen

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