Dem Freizeitreiten als Natursport mit Equiden wird die geringste ökologische Belastung bescheinigt. Diese Aussage gründet sich nicht nur auf das Selbstverständnis der Freizeitreiter, sondern stützt sich, wie wir in unserem Handbuch Pferd & Umwelt (Kap. 3.1.6) belegt haben, ... [mehr]
Reitrecht
Die VFD wurde 1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht" eine große Rolle.
Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
- Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.
Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Link
Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin-Brandenburg
- Hamburg/Schleswig-Holstein
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen
- Nordrhein Westfalnen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Südtirol
- Thüringen
Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier
Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern
Die Möglichkeit des Reitens in der Landschaft ist unabdingbare Voraussetzung für das Freizeitreiten als Natursport und damit auch für die positiven Auswirkungen der Pferdehaltung auf den Erhalt der Kulturlandschaft. Das Pferd als Jahrtausende altes Element unserer Kultur hat es nicht ... [mehr]
Spazierengehen, Natur beobachten oder eventuell noch Radfahren dürfen nicht die einzig vertretbaren Arten der Erholung in Naturschutzgebieten sein. Als gleichberechtigte Erholungsform muss deshalb das Gelände- und Wanderreiten akzeptiert werden, schließlich unterscheiden sich Reiter von ... [mehr]
Gemeinsam mit Natursport- und Umweltverbänden setzen wir uns für ein neues starkes Bundeswaldgesetz mit einem entgeltfreien Betretungsrecht auf allen Wegen und dem Schutz der Naturwege ein. Statement des AK Recht zum Offenen Brief [mehr]
Update 02.04.2024 - Anlässlich der derzeit laufenden Ressortabstimmung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes informiert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit einer Social-Media-Kampagne. Wir setzen uns gemeinsam mit Natursport- und Umweltverbänden für ein neues starkes Bundeswaldgesetz ... [mehr]
Wie berichtet, wird seit 2022 an der Novellierung des Bundes-Waldgesetz gearbeitet. Wie vor 50 Jahren besteht die Gefahr, dass Reiten im Wald verboten wird und das Reiten nur noch auf dafür ausgewiesenen Reitwegen zulässig ist. Die VFD setzt sich für ein neues, starkes Waldgesetz mit einem entgeltfreien ... [mehr]
Wird das Reiten und Kutsche fahren im Wald wieder eingeschränkt? Wie berichtet, wird seit 2022 an der Novellierung des Bundes-Waldgesetz gearbeitet. Die VFD hat in diversen Sitzungen im Wald-Dialog gemeinsam mit anderen Natursport-Verbänden intensiv mitgearbeitet. Der offizielle Referentenentwurf ... [mehr]
Zum 01.01.2018 endete die Übergangsregelung des Landesnaturschutzgesetzes. Damit gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2), wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten ... [mehr]
Im Juli 2022 startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Zukunftsdialog Wald einen Prozess, um waldrelevante Akteure an der Entwicklung einer neuen Waldstrategie der Bundesregierung zu beteiligen. Wir haben mit waldrelevanten Akteuren die Gelegenheit erhalten, uns in fünf ... [mehr]
Am 4. Juli startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Zukunftsdialog Wald. Im Nachgang zur Auftaktveranstaltung hatte das BMEL angekündigt, den weiteren Prozess des Zukunftsdialoges Wald gemeinsam mit den Akteuren gestalten zu wollen. Die waldrelevanten Akteure erhalten ... [mehr]