In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Übersicht über die Reitregelungen in NRW hier

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden gemäß § 58 (9) dem Reiten gleichgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab sofort auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden. Das Reitrecht in NRW als PDF

Zum 01.01.2018 endet die Übergangsregelung des Landesnaturschutzgesetzes. Damit gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2), wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten ...

gilt dort zukünftig § 58 (2): Reiten auf Fahrwegen im Wald ist erlaubt, oder die Algemeinverfügung ist uns noch nicht bekannt.   Wenn ein Kreis hier nicht genannt ist, dann kann das folgende Gründe haben: 1. Es soll zukünftig die Grundregel gelten, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen ...

In den Wäldern der Stadt Düsseldorf darf wie bisher ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Kerstim Meissner, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen wird. ...

Im Kreis Coesfeld gilt ab 01.01.2018 die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Dies wurde unserem Reitwegebeauftragten Jürgen Müller bei einem Treffen im Kreishaus Coesfeld mitgeteilt. Damit dürfen in dem bisherigen Freistellungsgebiet ...

In drei Waldgebieten der Stadt Solingen darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden: Ohligser Heide,Verlach, Krüdersheide, Götsche,Sengbachtalsperre. In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie ...

Im Norden des Rhein-Erft-Kreises gibt es kleine Verbesserungen. Dort darf zukünftig auf allen Wegen geritten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings:- Wege innerhalb von Naturschutzgebieten,- Wege im Wald innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (bis zur 2018 geplanten Änderung der Landschaftspläne) Im ...

In vielen Wäldern des Kreises Kleve darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Wir danken unseren Reitwegebeauftragten ...

In den Wäldern des Hochsauerlandkreises darf zukünftig auf allen Wegen geritten werden! Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Wibke Marquardt, mit deren Hilfe wir diese libearale Reitregelung erzielen konnten. Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt: Hochsauerlandkreis.pdf236.97 kB

Werbung