Im Kreis Coesfeld gilt ab 01.01.2018 die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Dies wurde unserem Reitwegebeauftragten Jürgen Müller bei einem Treffen im Kreishaus Coesfeld mitgeteilt.

Damit dürfen in dem bisherigen Freistellungsgebiet zukünftig viele Nicht-Fahrwege (also schmale Wege und/oder unbefestigte, nicht naturfeste Wege) nicht mehr beritten werden. Dies gilt auch für solche Wege, die als Münsterland-Reitroute (weiß-grünes Schild, ohne zusätzliches blau-weißes Reitwegeschild) gekennzeichnet sind.

Ein kleines Trostpflaster ist die Herrausnahme der vielen bisher gesperrten 22 (!) Wälder mit Ausnahme der in den Landschaftsplänen geregelten Naturschutzgebiete.

Uns ist unverständlich,dass die langjährige Freistellungsregelung, die sich bewährt hat und mit der es keinerlei Probleme gegeben hat, nicht fortgeführt werden soll.

Wir danken unserem Reitwegebeauftragten Jürgen Müller, der sich im Vorfeld sehr um eine Beibehaltung der bisherigen Freistellungsregelung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen wird.

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