Herzogenrath, 09.09.2022 – Die weitreichenden Reitverbote in den Wäldern des Kreises Wesel sind seit dem 1. September aufgehoben. Es gilt die grundsätzliche Reiterlaubnis aus dem Landesnaturschutzgesetz.

Seit Ende 2017 war das Reiten im Kreis Wesel ausschließlich auf Reitwegen zugelassen, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild gekennzeichnet sind. Dagegen hat die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), vertreten durch ihren Landesverband NRW, gemeinsam mit einer Privatperson Klage erhoben.

Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Mai 2022 festgestellt, dass die Reitregelung des Kreises Wesel nicht rechtmäßig erlassen worden ist, da es keine ausreichende Begründung für die weitreichenden Reitverbote gibt. Daraufhin hat der Kreis Wesel die Allgemeinverfügung zum 01.09.2022 aufgehoben.

Wo darf geritten werden?

Ab sofort ist das Reiten in allen Wäldern des Kreises damit zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Selbstverständlich dürfen auch alle bestehenden Reitwege weiterhin beritten werden. Das Reiten im Wald geschieht dabei auf eigene Gefahr.

Reitwege

Für die Anlage und Unterhaltung der Reitwege, aber auch für Schäden, die durch das Reiten entstehen sollten, wird die sogenannte Reitabgabe erhoben. Diese sollen alle Personen zahlen, die außerhalb von Privatanlagen reiten oder ihre Pferde führen wollen. Wenn Reitwege nach der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild (Symbol „Reiter“) ausgeschildert sind, dürfen sie ausschließlich zum Reiten genutzt werden. Radfahren oder Spazierengehen ist auf diesen Wegen nicht zugelassen.

Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer (VFD)

Die VFD setzt sich seit ihrer Gründung vor fast 50 Jahren für ein liberales und entgeltfreies Betretungsrecht in den Wäldern ein – insbesondere für Menschen, die mit ihren Pferden, Eseln oder Mulis unterwegs sind. Seit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2016/17 ist der Verband gegen mehr als zehn Allgemeinverfügungen von Kreisen und kreisfreien Städten gerichtlich vorgegangen. In allen Fällen, die bisher durch Urteil oder Vergleich entschieden worden sind, wurden Reitverbote zurückgenommen. 

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) steht sehr gerne für einen Austausch zur Verfügung.

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