23.02.2018 KIEL – Der Innen- und Rechtsausschuss empfahl den Entwurf des Gesetzes zum Verbot der Pferdesteuer nach reiflicher Prüfung. Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am Freitag das Verbot einstimmig beschlossen.  Das neue Kommunalabgabengesetz "Eine Steuer auf das Halten oder entgeltliche Nutzen von Pferden darf nicht erhoben werden" wird am 29. März 2018 im Gesetzesblatt der Allgemeinheit bekannt gegeben und tritt dann in Kraft.

Die Begründung vom Landtag: Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen können es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuerfindungs- und Erhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen. Grundsätzlich gilt es, die verschiedenen Interessen, die für und gegen eine Steuererhebung stehen, gegeneinander abzuwägen. So spielen beispielsweise Gemeinwohlbelange eine erhebliche Rolle. Neben der ordnungspolitischen kann durchaus auch eine sozialpolitische Funktion im Vordergrund stehen.

Stellungnahme der VFD zum Entwurf 2017: 
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/00400/umdruck-19-00456.pdf

Seit 2011 setzt sich die VFD gemeinsam mit anderen Verbänden und Vereinen gegen die Pferdesteuer ein. Es werden Gespräche auf allen Ebenen der Politik und mit den Betroffenen vor Ort geführt. Durch die sachlichen Argumente wurde in über 400 Kommunen Abstand von einer Pferdesteuer genommen. 

Wir freuen uns das in Schleswig-Holstein den Pferdefreunden die Konsequenzen einer Pferdesteuer erspart bleiben.

Weitere Informationen zur Pferdesteuer hier

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