Jahre wurde im Kreis Siegen-Wittgenstein über Reitwege und Reitverbote diskutiert. Die VFD hat sich für die gemeinsame Wegenutzung und gegen die Reitverbote in vielen Gesprächen vor Ort eingesetzt. Im Dezember 2019 wurde eine Änderung beschlossen: Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das Reiten im Wald und der freien Landschaft zum Zweck der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet.

Im November 2016 wurde in NRW mit dem Landesnaturschutzgesetz auch die Reitregelung geändert. 2017 schränkte die Kreisverwaltung trotz neuer gesetzlicher Regelung das Reiten im Großraum Siegen-Kreuztal ein und verwies die Reiter in diesem Gebiet auf Reitwege. Die Gerichte entschieden, dass konkrete Gefahrensituationen vorgelegen haben müssen, um die Reiter auf Reitwege zu verweisen und die Möglichkeiten der Reiter damit zu beschränken. weiterlesen hier

In der Kreistagssitzung am 13.12.2019 wurde nun eine Änderung in der Reitregelung beschlossen. Seit dem Kreistagsbeschluss vom 13.12.2019 gilt nun im Kreisgebiet eine liberale Betretungsrecht, d.h. nicht nur in der freien Landschaft sondern auch im Wald ist das Reiten nach § 58 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW auf allen privaten Straßen und Fahrwegen zulässig. Die bis dahin geltende Allgemeinverfügung vom 20.12.2017 wurde mittlerweile widerrufen und der Widerruf öffentlich bekannt gegeben.

Das Pferd ist ideales Medium zur Sensibilisierung vor allem der jüngeren Generation für Tier und Umwelt. Pferde in der Landschaft, sei es als Weidetiere, geritten oder gefahren, sind für andere Erholungssuchende regelmäßig ein Erlebnis. Sie bereichern die Umwelt um ein lebendiges Element mit hoher Attraktivität besonders für Kinder. Pferde beleben unsere Landschaft. Unser Ziel ist es, dass alle Wanderreiter legal und konfliktfrei durch NRW reiten können.

Es ist für die VFD selbstverständlich, dass Verhalten und Tempo der Reiter bei Begegnung mit anderen Waldnutzern entsprechend angepasst werden. Dazu bedarf es für uns nicht extra der Vorschrift nach § 59 (2) Satz 2: "Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen." Außerdem sind die Fahrwege breit genug, so dass im Begegnungsverkehr zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden keine Konflikte zu erwarten sind.

Im Bereich Siegen-Ost, Siegen-West und Buschhütten werden darüber hinaus bereits jetzt bestehende Reitwege beibehalten. In diesen Gebieten und zusätzlich in Siegen-Feuersbach und Kreuztal-Stendenbach werden zur Lenkung des Erholungsverkehrs im Wald „Hufeisenwege“ ausgezeichnet. Diese Wege werden den ReiterInnen zur Nutzung empfohlen, wohl wissend, dass diese „Hufeisenwege“ lediglich eine Empfehlung sein können und sich kein rechtlicher Anspruch daraus ableiten lässt.  

Auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein www.siegen–wittgenstein.de sind die nun relevanten Reitwegekarten hinterlegt. Unter der Stichwortsuche „Reiten“ und „Reitwege“ können die verschiedenen Reitgebiete im Geoportal des Kreises ausgesucht, vergrößert und ausgedruckt werden.

Wir danken allen Beteiligten und besonders unserer Reitwegebeauftragten Wibke Marquardt, mit deren Hilfe wir diese libearale Reitregelung erzielen konnten.

Werbung