Das Land Sachsen-Anhalt hat zum 18. März 2020 die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (...)“ erlassen. Der Umgang mit unseren Pferden ist in §5.2.2. der Verordnung geregelt. In der Begründung zur Verordnung steht zu § 5 folgendes:
(…) Nicht unter den Begriff „Sportbetrieb mit Tieren“ fällt das normale alltägliche Bewegen von Tieren z.B. Pferden auf der Koppel oder in einer Reithalle. Diese im Sinne der Tiergesundheit zwingend notwendigen Maßnahmen (…) sind weiterhin zulässig und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Auf die für Veranstaltungen beschriebenen Abstandsregelungen (2 Meter) ist jedoch zu achten.
Die Situation ist für uns alle neu und ungewohnt. Mit dieser Information möchten wir helfen etwas mehr Klarheit über Lage in Sachsen-Anhalt zu bringen. Aus unserer Sicht ist es das Gebot der Stunde, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und besonnen Rücksichtnahme und Kommunikation voran zu stellen. Gemeinsam müssen wir jetzt Wege finden, sowohl die Gesundheit von uns Menschen als auch die Gesundheit unserer Pferde zu gewährleisten.
Wir bitten Euch darum, den Publikumsverkehr auf Euren Höfen auf das  notwendige Minimum zu reduzieren. Das ist der Sinn der derzeitigen Maßnahmen zum Seuchenschutz. Nun müssen wir alle unsere Anstrengungen darauf verwendet uns selbst zu schützen und gleichzeitig die nötige Versorgung unserer Tiere zu gewährleisten. Das wird dann gelingen, wenn wir Rücksicht nehmen und besonders auch das Stallpersonal schützen. Für die Selbstversorger gilt: macht Euch Gedanken darüber, was mit Euren Tieren passiert, falls ihr selbst erkranken solltet. Macht Euch einen Plan. Das ist kein Grund zu Panik - aber eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme.
Haltet die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln ein, sprecht Euch mit Euren Stallbetreibern oder Euren Einstellern ab und organisiert die notwendige Versorgung der Tiere. Vermeidet die Belastung der Infrastrukturen, macht es den Stallbetreibern leicht, nehmt Rücksicht, macht Euch nützlich und helft wo ihr könnt ohne Euch selbst in Gefahr zu bringen. Ermöglicht es Dienstleistern wie Tierärzten, Therapeuten, Hufbearbeitern ihre, im Sinne des Tierschutzes, notwendige Arbeit zu machen und Infektionen zu vermeiden. Wenn Ihr Eure Pferde bewegen müsst, nehmt auch hier Rücksicht und haltet den vorgeschriebenen Abstand voneinander ein.
Agiert besonnen, ruhig und solidarisch – so kommen wir hoffentlich alle gemeinsam gut durch diese schwere Zeit.
Euer VFD-Vorstand aus Sachsen-Anhalt
 
Verordnung:
Begründung der Verordnung:
 

Werbung