Welche Rechte und Pflichten habe ich als Reiter und Gespann Fahrer eigentlich genau und stimmt eigentlich alles was man so hört. Das Waldgesetz in Rheinland-Pfalz regelt dies eigentlich. Ausnahmen bestätigen aber immer die Regel und mal ehrlich, wer hat schon Lust Gesetze zu lesen und kann diese auch noch richtig interpretieren.
In der Regel sind wir immer bemüht gute Referenten für Vorträge zu gewinnen. In diesem Fall kam Revierförster Dieter Kaul selber auf Treff Leiterin Ruth Hartmann zu und machte den Vorschlag einen Vortrag zu halten.
Nun war meine Erwartung eigentlich, dass ich zu hören bekomme, was ich alles nicht darf. Dieses Vorurteil wurde direkt im ersten Satz außer Kraft gesetzt: „Ich, als Revierförster, habe weder mit Reitern noch mit Kutschfahrern ein Problem in meinem Revier“.
Es folge ein wirklich tolles Plädoyer für gegenseitiges Verständnis der unterschiedlichsten Waldnutzer. Berufliches oder privates Interesse z.B. von Forstleuten, Jägern, Naturschützern Freizeitsporteln wurde verdeutlicht.
Wie und warum entstehen Konflikte zwischen den Parteien und dass diese durch Aufklärung und gegenseitiges Verständnis verhindert werden können.
Freundlichkeit, mal „Guten Tag“ sagen, auch mal warten bis ein Waldarbeiter kurz mit seiner Arbeit innehalten kann und uns ein Zeichen gibt, sich informieren wann z.B. eine Jagd abgehalten wird oder Schonzeiten sind, Hilfsbedürftigen (z.B. verlaufen) helfen und auch mal absteigen und nicht von „oben herab“ reden, all dies sind Kleinigkeiten die zu einem guten Miteinander führen.
Beeindruckt hat uns Herr Kaul mit seinem psychologischen Wissen über das Verhalten von Menschen und warum wir oft anders handeln als es eigentlich gut wäre.
Tipps und Tricks im Umgang mit verschiedenen Parteien und zu guter Letzt lustige Anekdoten über seine Erlebnisse mit Waldnutzern rundeten diesen Vortragsabend ab.
In Rheinland-Pfalz gilt das gleichberechtigte Betretungsrecht mit dem Pferd. Das Reiten ist seit Januar 2001 grundsätzlich auf allen Waldwegen erlaubt. Auf Privat- und Wirtschaftswegen ist das Betreten der Flur zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr und unentgeltlich gestattet. In Rheinland-Pfalz gibt es keine grundsätzlichen Beschränkungen auf Reitwege!
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