Wenn der Zutritt oder die Benutzung von Wegen, deren Betreten oder Benutzung nach dem Landschaftsgesetzes NRW für Reiter erlaubt ist, z.B. durch überbreite Schrankenanlagen nicht mehr oder nicht mehr gefahrlos möglich ist, wendet Euch an Eure VFD-Reitwegebeauftragten!

Die nehmen dann wegen dieser Ordnungswidrigkeit Kontakt mit der zuständigen Behörde auf (in der Regel ist das die untere Landschaftsbehörde, Umwelt- u. Planungsamt).

Schranke 1

Aktuell so geschehen im Kreis Steinfurt. Dort wurden einige Wege in einem Wald, der in einem Freistellungsgebiet liegt, mit Schranken ausgestattet, die den freien Zugang zum Wald unmöglich machen bzw. den Zugang mit einem Pferd erschweren und eine unnötige Gefahrenquelle darstellen. An einigen Wegen sind die Schranken so gestaltet worden, dass man als ReiterIn gezwungen ist, den Weg zu verlassen um den Wald mit einem Pferd betreten zu können. Kurioserweise sind auch Wege der Münsterland-Reitroute betroffen.

Nach entsprechendem Hinweis hat das zuständige Umwelt- u. Planungsamt des Kreises Steinfurt schriftlich zugesichert alle Schrankenanlagen in dem betroffenen Waldgebiet soweit abzuändern, dass eine Passierbarkeit für ReiterInnen wieder möglich wird.

 

 

Fotos: Claudia Barndt

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