In den Wäldern des Kreises Recklinghausen darf ab dem 01.02.2018 ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Bis dahin dürfen zusätzlich alle privaten Straßen und Fahrwegen beritten werden.

Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Gabriele Eichenberger, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen wird. Es ist uns unverständlich, dass in einem Flächenkeis sämtliche Waldgebiete ohne hinreichende Begründung gesperrt werden sollen.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfKreis_Recklinghausen.pdf91.83 kB

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