In vielen Wäldern des Kreises Herford darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Im Bereich "In der Gehle" gilt dies ebenfalls, dort sind allerdings keine Reitwege ausgewiesen, so dass das Reiten komplett verboten ist.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Christina Enders, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat. Insbesondere hat sie sich dafür eingesetzt, dass die bisherige Freistellungsregelung beibehalten wird. 

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfKreis_Herford.pdf4.61 MB

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