In sechs Gebieten der Stadt Mönchengladbach darf zukünftig im Wald ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Wir danken unserem Reitwegebeauftragten Peter Kames, der sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfStadt_Mönchengladbach.pdf4.31 MB

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