Wieder hat eine Klage der VFD Erfolg gehabt: Nach Bottrop, Düren, Lippe, Recklinghausen, Mönchengladbach, Viersen und Essen und Wesel musste nun auch die Stadt Wuppertal ihre Allgemeinverfügung aufheben.

Die weitreichenden Reitverbote in den Wäldern der Stadt Wuppertal sind aufgehoben. Es gilt die grundsätzliche Reiterlaubnis aus dem Landesnaturschutzgesetz.

Seit November 2017 war das Reiten in Teilen der Stadt Wuppertal ausschließlich auf Reitwegen zugelassen, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild gekennzeichnet sind. Anfang 2020 wurde die Regelung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Gegen diese umfassenden Reitverbote hat der Landesverband NRW gemeinsam mit einer Reiterin aus Wuppertal Klage eingereicht.

Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23. August 2022 die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal aufgehoben, mit der das Reiten in allen Wuppertaler Wäldern abseits der Reitwege verboten worden war. Das Gericht erkennt keine ausreichende Begründung für die weitreichenden Reitverbote in sämtlichen Wäldern der Stadt. Es sieht auch keine so gravierenden Konfliktsituationen zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden, dass eine Beschränkung des Reitens auf Sonderwege notwendig wäre.

Wo darf geritten werden?
Ab sofort ist das Reiten in allen Wäldern der Stadt damit zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Außerdem dürfen auch alle bestehenden Reitwege weiterhin beritten werden. Das Reiten im Wald geschieht dabei auf eigene Gefahr. Reiter haben auf andere Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen. Eine Begegnung im Schritt und ein netter Gruß sollten selbstverständlich sein.

Reitwege
Für die Anlage und Unterhaltung der Reitwege, aber auch für Schäden, die durch das Reiten entstehen sollten, wird die sogenannte Reitabgabe erhoben. Diese müssen alle Personen zahlen, die außerhalb von Privatanlagen reiten oder ihre Pferde führen wollen. Wenn Reitwege nach der Straßenverkehrsordnung mit einem blau-weißen Schild (Symbol „Reiter“) ausgeschildert sind, dürfen sie ausschließlich zum Reiten genutzt werden. Radfahren oder Spazierengehen ist auf diesen Wegen nicht zugelassen.

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