Wir haben es bereits in der Pferd & Freizeit angekündigt: Die VFD NRW hat 8 Fragen rund um die Themen Reiten und Pferdehaltung gestellt. Die Fragen sind sehr knapp gehalten, da die Anzahl der Zeichen begrenzt war.

Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs bei uns:

Werden Sie die Reitabgabe abschaffen? Sie ist potenziell verfassungswidrig, ungerecht, unwirtschaftlich + wird nicht kontrolliert. Reitende sind die einzigen Natursportler, die für ihre Wege bezahlen müssen. Die gesetzlich verankerte Evaluation ist nicht erfolgt, da keine validen Daten vorliegen.

Antwort der FDP: Die Reitabgabe ist nach § 62 Abs. 3 Satz 2 LNatSchG NRW für das Anlegen und die Unterhaltung von Reitwegen zweckgebunden. Aus der Abgabe werden Ausgaben für die Anbringung, Unterhaltung von Verkehrszeichen sowie Maßnahmen für die durch den Reitbetrieb an Grundstücken entstandenen Schäden finanziert. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach dem Aufwand der Instandhaltung und obliegt der Kommunen. Eine Pferdesteuer lehnen wir klar ab. Im Hochsteuerland Deutschland noch zusätzliche Steuern zu „erfinden“, halten wir für falsch.

 

Antwort der GRÜNEN: Die Verfassungswidrigkeit der Reitabgabe wurde bislang nicht festgestellt. Im Herbst 2021 gab das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW die Auskunft, dass die Evaluierung der Entwicklung der Mittel der Reitabgabe zurzeit erfolge, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen ergebe sich eine Verpflichtung aus den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben, die in regelmäßigen Abständen dahingehend zu überprüfen seien, ob und in welcher Höhe der Finanzierungszweck noch besteht. Außerdem werde damit dem Willen des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der neuen Reitregelung eine Überprüfung der Höhe der Reitabgabe in Aussicht gestellt habe, gefolgt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollten der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Wir halten die Reitabgabe grundsätzlich für sinnvoll. Sie sollte konsequent erhoben und genauso konsequent genutzt werden, um den Ausbau der Reitwege in NRW systematisch voranzutreiben.

 

Antwort der SPD: Die Reitabgabe ist im Landesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Die kürzlich erfolgte Gesetzesnovellierung durch CDU und FDP hat hierzu keine Änderung ergeben. Die Landesregierung hat bislang die für eine Abschaffung notwendige Evaluation noch nicht vorgelegt. Die NRWSPD plant nicht, die Reitabgabe abzuschaffen. Sollte sich ergeben, dass die Reitabgabe verfassungswidrig ist, müsste dies gesetzlich angepasst werden.

 

Antwort der CDU: Die Reitabgabe ist nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW eine gruppennützige Sonderabgabe und zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen. Hierzu gehören auch die Ausgaben für die Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen sowie Ersatzleistungen für die durch den Reitbetrieb an Grundstücken entstandenen Schäden. Die eingenommenen Mittel werden von der Bezirksregierung den unteren Naturschutzbehörden bzw. den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Das halten wir im Interesse der Reiter für sinnvoll. Mögliche Vollzugsdefizite sollen überprüft und die Behörden vor Ort sensibilisiert werden.

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