Nach der heutigen Besprechung der Ministerpäsidenten mit der Kanzlerin gab es nicht die gewünschten bundesweiten Regelungen für den Sport.

Aber Niedersachsen wird in einigen zusätzlichen Bereichen die Maßnahmen lockern, weil nach ihrer Ansicht dort die Infektionsgefahr überschaubar ist.

So werden ab dem 6. Mai 2020 Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt werden kann. 

Die nächste Änderungsverordnung wird hier mehr Klarheit geben. Wir werden euch nach ihrer Veröffentlichung umgehend darüber informieren.

Hier gehts zur aktuellen Presseinformation:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/weitere-vorsichtige-lockerungen-mit-augenmass-187982.html

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