Von Zeitungslesern darauf aufmerksam gemacht, war ich am heutigen Abend auf dem Bürgerforum der Stadtteile Darum/Lüstringen/Gretesch.

Als zweiter von Stadtteilbewohnern eingebrachter Punkt stand auf der Tagesordnung:
"Beeinträchtigung von Straßen und Wegen durch Reiter (Waldwege am Lüstringer Berg)"

Durch Frank Otte (Vorstand für Städtebau, Umwelt/Klimaschutz, Feuerwehr und Ordnung) wurde zunächst berichtet, dass dieses Problem immer wieder in verschiedenen Bürgerforen an die Stadt Osnabrück heran getragen würde. Im September 2011 seien alle Reiterhöfe in der Stadt Osnabrück angeschrieben und auf die rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen worden. 2012 sei das Thema aber erneut diskutiert worden.

Für den Bereich Darum/Lüstringen/Gretesch würde nun geschaut werden, welche anliegenden Höfe in Frage kommen und mit diesen ggf. ein persönliches Gespräch gesucht werden.

Von einer Anwohnerin wurde angemerkt, dass die Reiter zum einen auf Wegen reiten würden, die mit einem Reitverbot beschildert seien und auch schmale Pfade mitten durch den Waldbestand nutzten. Sie regte an, dass die Pferde eine Kennzeichnung wie in Nordrhein-Westfalen tragen sollten.

Ich habe aber auch von Reitern, die in dem Lüstringer Berg und weiter Richtung Bruchweg unterwegs sind gehört, dass ein Spazierengehen kaum möglich ist. Hier möchte ich noch auf meinen Artikel vom 10.06.2014 hinweisen.

Natürlich beschränken sich die genannten Probleme nicht auf Darum/Lüstringen/Gretesch. Konflikte bei der Wegenutzung entstehen bei in dem meisten Fällen gerade bei stadtnahen Wäldern, die sich Reiter und insbesondere Fußgänger teilen.

Über die Straße Im Tiefen Siek wurde von einem Anwohner berichtet, sie sei "verschissen". Pferdeäpfel würden mitten auf der Straße liegen.

Eine weitere Anwohnerin meinte, sie freue sich über die Pferdeäpfel und nutze sie für ihren Garten.

Aber, Pferdeäpfel auf der Straße können Verkehrshindernisse im Sinne des §32 StVO sein und sind daher wegzuräumen. 

Auch sind mir persönlich im Landkreis vermehrt Pferdeäpfel auf Fuß- und Radwegen aufgefallen.

Bei einer beobachteten Situation kam dem Radfahrer im Ort einer Reiterin auf dem Radweg entgegen, der Radfahrer musste bremsen und absteigen.

In den meisten Fällen sind es Einzelreiter, aber eine verordnete Kennzeichnungspflicht und Reitverbote würde alle Reiter betreffen.

Auch wenn der ein oder andere aufgrund der Sicherheit mal auf den Radweg ausweicht, sollte dies ein Ausnahmefall sein und Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger genommen/Pferdeäpfel entfernt werden.

Ich bitte euch daher, geht mit gutem Beispiel voran und klärt Mitreiter über die gesetzlichen Regelungen auf.

Mit Herr Otte werde ich in Kontakt bleiben, er wird mich informieren wenn weitere Schritte unternommen werden.

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