Wir freuen uns sehr, mit der RAL GGWL einen Partner gewonnen zu haben, der in seiner Philosophie und seinen Zielsetzungen eine sehr weitgehende Übereinstimmung zu denen der VFD aufweist.

RAL GZ Wald Landschaftspflege RGBDer Partnerschaftsvertrag zwischen der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. (RAL GGWL) und der VFD sieht die gegenseitige Verlinkung ihrer Internetseiten vor. Die Förderung des Freizeitreitens und -fahrens sowie die sorgfältige Ausbildung von Kindern und Erwachsenen stellen partnerschaftliche Grundlagen dar.

Als gemeinsame Ziele gelten außerdem die Verpflichtung zum Tierschutz und Naturschutz und die Bewahrung der Pferde als Kulturgut. Respektvoller Umgang und naturnahe Haltung von Pferden und anderen Tieren sowie der Erhalt eines intakten Lebensraumes für Mensch und Tier sind ebenfalls Inhalt des Partnervertrages.

Wir freuen uns zusätzlich darüber, bei der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. im Güteausschusses Pferdehaltung und -Nutzung mitarbeiten zu können. Er wurde im Herbst 2016 von der Mitgliederversammlung der RAL GGWL gewählt.

Das Gremium des Güteausschusses besteht aus namhaften Vertretern der Pferdewissenschaften und Mitgliedern mit Kompetenz im praktischen Arbeitseinsatz von Pferden.

Der Güteausschusses Pferdehaltung und -Nutzung verfolgt bei seiner Arbeit die folgenden Zielsetzungen:

  • Erarbeitung und Ergänzung von Güte- und Prüfbestimmungen zum Gütezeichen Pferdehaltung und -nutzung
  • Festschreibung der Qualitätsansprüche aus den Leitlinien des BMEL in der jeweils aktuellen Fassung als verbindliche Mindeststandards im Bereich der Pferdehaltung und -nutzung
  • Erweiterung dieser Verpflichtungen unter Verwendung neuester Erkenntnisse zum Wohle der Pferde
  • Überprüfung der Voraussetzungen durch Auditoren des Gütezeichens vor Ort. Der Güteausschuss überprüft die Auditoren intern, indem Mitglieder an ausgewählten Prüfungen teilnehmen.
  • Verleihung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft bei erfüllten Güte- und Prüfbestimmungen an Antragsteller; Verweigerung des Gütezeichens bei einem mängelbehafteten Prüfbericht mit Angabe der Gründe
  • Entscheid über die Durchführung einer außerordentlichen Prüfung bei Gütezeichenbenutzern im Falle von Beanstandungen durch Auftraggeber oder andere Gütezeichenbenutzer
  • Präsentation der Arbeit des Güteausschusses auf der jährlichen Mitgliedsversammlung der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. (RAL GGWL)

Titelbild:  Stefan Golz

Werbung