Am 29. März 2021 ist eine neue Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Kraft getreten, die bis zum 18.4. gelten soll. https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_29.03.21_0.pdf

 In Hessen bleibt es dabei, dass die Versorgung und Bewegung von Pferden aus zwingenden Gründen des Tierschutzes oder des Tierwohls weiterhin zulässig ist.

Reiten wird – wie auch Wandern, Joggen, Radfahren oder Angeln – als Individualsport gesehen und ist auch in der Öffentlichkeit unter Einhaltung der sonstigen Kontaktbeschränkungen möglich. Kontaktfreier Freizeit- und Amateursport ist weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.

Zudem bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen. https://www.hessen.de/sites/default/files/media/kurz_kompakt-final.pdf  Danach ist Gruppensport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel wieder uneingeschränkt erlaubt. Gruppenunterricht auf dem Reitplatz ist also gestattet. Es gelten dabei natürlich die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), wobei die Kinder während des Sports (= Reiten) keine Mund- Nasen- Bedeckung tragen müssen. Bei allen, die über 14 Jahre alt sind, greifen die geltenden Regeln zum Sport mit einer weiteren Person, bzw. einem Hausstand – das heißt: Einzelunterricht ist möglich.

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