In manchen Gebieten Hessens kann inzwischen Entwarnung gegeben werden, aber andere Gemeinden fangen leider gerade erst mit der Diskussion um die Pferdesteuer neu an!

Besonders problematisch wird die Situation künftig in Gemeinden, die einen Notaushalt aufstellen und deren Entscheidungen dann dem Hessischen Schutzschirmgesetz (so etwas gibt es nicht nur für Griechenland, sondern auch für Städte und Gemeinden!) unterliegen. Diese Gemeinden sind dann in ihrer eigenen Entscheidungsfindung sehr beschränkt und stehen sozusagen unter Fremdbestimmung der Verwaltung. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.

Die Pferdesteuerdiskussion wird uns sicher noch längere Zeit beschäftigen und das nicht nur in Hessen!

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