Die aktuellen Corona-Regelungen für Schleswig-Holstein (gültig ab 28.12.2021) lassen sich – stark verkürzt – so beschreiben: 
In Innenräumen gilt 2G im Aussenbereich 3G ohne weitere Beschränkungen.

Bezüglich der Versorgung (dazu gehört auch das Bewegen der Pferde) gilt:
"Wenn die Sportausübung für das Tierwohl unerlässlich ist oder beim Berufssport gilt in Innenbereichen 3G. Die Sporttreibenden dürfen auch hier keine coronatypischen Symptome aufweisen. Für Sorge- oder Umgangsberechtigte, die ihre Kinder bis zur Einschulung begleiten, gilt ebenfalls die 3G-Regel. Zusätzlich gilt für diese Personen in Bereichen mit Publikumsverkehr eine Maskenpflicht."

Die Erläuterungen auf der website des Landes Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Die Original-Verordnung findet ihr unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/211223_LF_Corona-BekaempfungsVO.html#doc8c630454-a2cd-4c41-b0c9-b485c2307b6ebodyText15

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