https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200518_Landesverordnung_Corona.html?fbclid=IwAR0msxW4_sdekUQQNLK6KuWk6a29KpZUmfcKIxBQI7yC1cYNuo81vr9ZK8I

 

Es ist ein sehr umfangreicher Erlass, wir bitten daher im Zweifelsfall immer den Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämtern zu folgen.

Einige Punkte (ohne Gewähr):

  • Veranstaltungen bis 50 Personen mit entsprechenden Abstands- und Hygieneregelungen sind möglich
  • Erfassung aller Teilnehmenden bei Veranstaltungen
  • Erforderlich ist ein Hygienekonzept, welches öffentlich sichtbar ausgehängt wird
  • Zuschauer (Eltern von Reitschülern) sind nicht gestattet
  • Veranstaltungen sollten soweit möglich im Freien stattfinden
  • Gruppenausritte sind weiterhin nicht gestattet (max. 2 Teilnehmende)
  • Ausnahme: von Reitschulen u.ä. organisierte Ausritte gelten als Sportveranstaltung und sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Erfassung der Daten erlaubt
  • Reitunterricht im Freien ist unter Beachtung der Abstand- und Hygieneregelungen möglich
  • Reitunterricht und Training in Reithallen (o.a. Sportanlagen) ist geatattet unter Einhaltung des Abstand- und Hygienekonzept.
  • Die Erteilung von Kinder- und Anfänger-Reitunterricht ist nach den Erfordernissen der Abstands-Regelungen zumindest als kritisch anzusehen und Bedarf eines umfangreichen Konzepts
  • Für das therapeutische Reiten im Einzel-Unterricht im Freien darf die Reitanlage genutzt werden, da es sich um eine medizinisch erforderliche Leistung handelt. 
  • Wettkämpfe sind nicht gestattet
  • Sozialräume, Umkleideräume oder Reiterstübchen bleiben geschlossen
  • Gaststätten dürfen zwischen 5:00 und 22:00 Uhr öffnen. Kein Buffet. Erfassung der Daten der Anwesenden
  • Beherbergungsbetriebe sind wieder geöffnet. Erfassung der Daten der Anwesenden

Im Grunde haben sich für den Bereich Freizeitreiten oder Reiten als Natursport wenige Veränderungen ergeben. Allerdings ist die Erteilung von Präsenz-Seminaren bis 50 Personen wieder möglich. Für Wanderreitstationen sind die umfangreichen Regelungen zu Gaststätten und Tourismus zu beachten.

Werbung