Auszüge aus dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein:
  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen dafür sorgen, dass vor dem Eingang wartende Besucher das Abstandsgebot einhalten können. Des Weiteren sollen sie Möglichkeiten zum Händewaschen oder Desinfizieren anbieten sowie häufig berührte Oberflächen regelmäßig reinigen. Zudem sind Innenräume regelmäßig zu lüften. Besucher sind durch Aushänge auf Hygienestandards hinzuweisen. In besonderen Fällen können zusätzliche Auflagen hinzukommen, wie beispielsweise Besucherzahl und Besucherströme zu regeln oder die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter werden unter Hygieneauflagen für bis zu 50 Teilnehmer wieder erlaubt
  • Bei sportlichen Aktivitäten müssen grundsätzlich das Abstandsgebot sowie die Hygieneregelungen eingehalten werden, Gemeinschaftsduschen und Sammelumkleiden bleiben geschlossen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist auch Sport im Innenbereich wieder möglich, etwa in Fitnessstudios. Schwimmbäder bleiben geschlossen.
  • Volkshochschulen und außerschulische Bildungsstätten dürfen wieder öffnen.
  • Erfassung und Dokumentierung aller anwesenden Personen
  • Betreiber von Hotels und Campingplätzen sowie Vermieter von Ferienwohnungen müssen Hygienekonzepte erstellen und die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen.
Weiterhin gilt:
Reit-Unterrichte im Freien sind erlaubt, sofern sie keinen nahen körperlichen Kontakt erfordern.
Für das therapeutische Reiten im Einzel-Unterricht im Freien darf die Reitanlage genutzt werden, da es sich um eine medizinisch erforderliche Leistung handelt. Ebenso darf Einzel-Unterricht in Form eines Ausritts mit 2 Pferden außerhalb der Einrichtung erfolgen. Die dazu erforderliche Vor- und Nachbereitung auf der Anlage durch die Reitschülerin oder den Reitschüler selbst ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie Abstandregeln zu anderen Personen erlaubt.