20. August Welt-Pferdetag - Pferde leiden still. 2020 begrüßte die VFD die überarbeiteten „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“, an der sie drei Jahre mitgewirkt haben. „Die Mindeststandards der BMEL-Pferdesportleitlinie bieten eine wichtige Orientierungs- und Beurteilungshilfe, welche Anforderungen für Umgang, Haltung, Training und jegliche Nutzung von Pferden unter den Aspekten des Tierschutzes zu stellen sind. Diese gilt es nun weitreichend bekannt zu machen und in die Umsetzung zu bringen“, so die Verbände.

Pferde sind nicht wie bereits andere Nutztierarten in der Tierschutz-Nutztierhaltungverordnung berücksichtigt. Eine flächendeckende Umsetzung der Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport wäre daher wichtig. Klare Regelungen auch in „Grauzonen“ sind dabei weiterhin dringend nötig. 


03.10.2020 - Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) freut sich gemeinsam mit allen weiteren beteiligten Pferdesport- und Tierschutzverbänden über zahlreiche Verbesserungen, die zum Schutz der Pferde in den neuen Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft enthalten sind. Die überarbeiteten Leitlinien gelten ab sofort als Mindestanforderung für den Tierschutz im Pferdesport, als Anhaltspunkt für amtstierärztliches Vorgehen und als antizipatorisches Gutachten vor Gericht.

In einer gut dreijährigen Überarbeitungszeit wurden die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 1992 an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und damit eine Vielzahl von positiven Veränderungen für das Pferdewohl festgelegt, die von der VFD teilweise schon seit mehr als 40 Jahren gefordert werden:

  • Die Zäumung muss passend und richtig verschnallt sein; sie darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit des Pferdes unterbinden. Die neuen Leitlinien definieren erstmals, dass zwei Finger eines Erwachsenen auf dem Nasenrücken nebeneinanderliegend unter Kinn- und / oder Nasenriemen passen sollten (sog. Zweifingerregel). Für eine sichere und objektive Messung empfiehlt die VFD den Messkeil der International Society for Equitation Science (ISES). (Positionspapier Zäumung)
  • Neu ist auch der Hinweis, dass auf den Einsatz von Korrekturzügeln wie insbesondere Schlaufzügeln bei Ausbildung und Training verzichtet werden soll.

  • Die seit Jahren kritisierte sogenannten Rollkur wird verboten: Maßnahmen, die zu einer Hyperflexion des Genicks oder Halses führen, werden als tierschutzwidrig eingestuft, da sie zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Pferden führen.

  • Ebenso findet sich erstmalig ein Hinweis auf die Beachtung von Belastungsgrenzen beim Einsatz von Reit- und Fahrpferden. (Positionspapiere Trag- und Zugbelastung von Pferden)

  • Auch das Kapitel über das Lernverhalten von Pferden wurde komplett überholt und den neuesten Erkenntnissen angepasst. (Positionspapier Lernen)

  • Es wird klargestellt, dass auch im Rahmen von Veranstaltungen grundsätzlich die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelten. Insbesondere betrifft dies die Boxengröße sowie das Vorhandensein von geeignete Flächen für das Ruhen und/oder Liegen der Pferde.

  • Auf VFD-Veranstaltungen sind Paddocks seit Jahren selbstverständlich.

  • Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass nun erstmalig ein exaktes Alter definiert wird, bis zu dem Pferde noch als Jungpferde gelten. Nach den neuen Leitlinien werden Pferde bis zu einem Alter von 30 Monaten als Jungpferde definiert und dürfen demnach erst mit frühestens 2 ½ Jahren in eine zielgerichtete Ausbildung genommen werden. Für die VFD ist das ein Kompromiss. Denn Pferde früher als mit 36 Monaten in die Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck zu nehmen, verstößt gegen die VFD-Leitsätze, unsere Ausbildungsordnung und unsere Veranstaltungskriterien.

  • Für Jungpferde wurde die Gruppenhaltung als besondere Haltungsbedingung festgelegt. Das gilt auch für Jungpferde, die im Trab- und Galoppsport eingesetzt werden.

Auch einen Wermutstropfen gibt es zu verzeichnen. Die Rennsportlobby hat durch massive politische Einflussnahme erreicht, dass das Mindestalter zum Einsatz im Trab- und Galoppsport nicht erhöht wurde, sondern der alte Status des Einsatzalters erhalten bliebt.

Zu diesem Thema gibt es in der Broschüre unter "Schlussbemerkungen" ab Seite 40 ein gemeinsames Differenzprotokoll der Vertreter der Tierschutzverbände, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), der Landestierschutzbeauftragten sowie der Vertreter der Länder Berlin und Hessen. Die VFD wurde in der Aufzählung der Verbände von der Redaktion versehentlich nicht erwähnt. Die Änderung/Ergänzung bezüglich der Nennung der VFD im Zusammenhang mit dem Differenzprotokoll ist bereits in Auftrag gegeben. Pressemitteilung der Verbände zum Differenzprotokoll hier

Broschüre "Tierschutz im Pferdesport" zum download hier 

Leitlinien 2020 Deckblatt 

 


Werbung