Der Pferdetritt

 

Die „Haftungsfrage“ ist im Bereich des Pferdesports ständig präsent.

Häufiger haben Gerichte darüber zu befinden, wer haftet, wenn eine Person durch den Tritt eines Pferdes verletzt wird.

Beispielsweise verhält es sich so, dass eine Pferdeherde im Offenstall durch das Stallpersonal mit Heu versorgt wird. Eine Stallmitarbeiterin wird bei der Fütterung durch ein Tier einer Einstallerin verletzt. Das Pferd schlägt nach ihr aus und trifft sie so am Knie, dass die Mitarbeiterin operiert werden muss.

Die Rechtsprechung ist hier „eindeutig“: Der Halter des Tieres wird in die Verantwortung genommen.

Trotz Sorgfalts- und Vorsichtsmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Pferd Artgenossen, Menschen oder Gegenstände beschädigt. Eine „Zickerei“ auf der Koppel kann weitreichende finanzielle Folgen haben, wenn das eine Pferd seinen Weidepartner „blöd“ erwischt. 

Dem Gesetz nach haftet der Halter eines Pferdes in unbeschränkter Höhe für Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden. Pferde können Schäden verursachen, die in Millionenhöhe gehen. Jeder sollte deswegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Leider ist sie in Deutschland keine Pflichtversicherung.  Verständlicherweise ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung in vielen Pensionsställen aber unerlässlich, um dort einen Einstellplatz zu bekommen. Auch für die Teilnahme an Turnieren, Wettbewerben oder an vielen Wanderritten ist diese Voraussetzung. Hierbei sollte man immer die „wirtschaftlichen Relationen“ im Blick haben. Die jährlichen Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung belaufen sich auf ca. 100 bis 150 €. Besteht keine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung, so muss der Tiereigentümer, falls durch sein Pferd ein Schaden entsteht, im vollen Umfang mit seinem gesamten Privatvermögen haften. Bei Personenschäden kann die Schadenshöhe durchaus in die Millionenhöhe gehen! Bereits im eigenen Interesse empfiehlt sich daher der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung!

Aufgrund der sogenannten „mitverursachenden Tiergefahr“ ist ein Tierhalter „fast bei jedem Schaden“ zumindest mithaftbar.

Daher ist mein dringender Rat, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung stets zu haben.

Werbung