In wenigen Tagen, am 03.04.16 findet in Kreepen unsere Jahreshauptversammlung des VFD-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen e.V. statt.
Gemäß unserer Satzung dürfen verhinderte Mitglieder ihre Stimmen auf andere teilnehmende Mitglieder schriftlich übertragen. Im § 8C - (5) -2. und 3. ist geregelt, dass maximal drei Stimmen auf ein Mitglied übertragen werden dürfen.
Wer davon noch Gebrauch machen möchte, findet hier ein Formblatt. Da aber die Form nicht vorgeschrieben ist, werden auch andere eindeutige Willenserklärungen, die diesem Muster entsprechen akzeptiert.
Hier noch einmal die Satzung des LV: VFD-LV-Satzung_0413.pdf1.58 MB
Und hier das Muster für die Stimmenübertragung: Stimmrechtsübertragung.pdf23.14 kB
Ansonsten freut sich der Vorstand, wenn möglichst viele Mitglieder dieser wichtigen Einladung folgen mögen, da auch Neuwahlen des Vorstandes anstehen.