Am 3. März hat im Landtag NRW die 1. Lesung zum neuen Landesnaturschutzgesetz stattgefunden. Der Entwurf befindet sich derzeit zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags.

Einige Regelungen des Gestzesentwurfes sind äußerst positiv für die Gelände- und Wanderreiter in NRW. Manche Dinge hätten wir uns noch anders gewünscht. Andere können wir nicht akzeptieren.

http://vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/7918-reitrechtsnovellierung-1-lesung-im-landtag-am-03-03-2016

Deshalb arbeiten wir auf mehreren Ebenen daran, so viele Änderungen wie möglich zu erreichen:

 

Wir haben unseren Unterverbänden ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, so dass sich jeder Orts- bzw. Kreisverband direkt an seine jeweils zuständigen Abgeordneten wenden kann.

 

Parallel wird gemeinsam mit den Pferdesportverbänden Westfalen und Rheinland eine Stellungnahme formuliert, die den Ausschussmitgliedern unsere Position zu dem aktuellen Gesetzesentwurf darlegt. In dieser Stellungnahme erinnern wir auch noch einmal an unsere Bemerkungen und Anregungen, die wir bereits im Sommer 2015 an das Ministerium geschickt hatten.

 

Mitglieder des VFD NRW können sowohl das Musterschreiben als auch die erste Stellungnahme im internen Bereich des vfdnet einsehen. Die aktuelle Stellungnahme werden wir dort ebenfalls veröffentlichen, sobald sie endgültig fertiggestellt ist.

 

Am 30.03.2016 hat unsere 2. Vorsitzende Birgit Hüsing ein Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Annette Watermann-Krass geführt, die Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist. Frau Watermann-Krass hat großes Verständnis für unsere Positionen geäußert und wird sich hoffentlich in unserem Sinne für die Reiter einsetzen.

 

Und wir bleiben weiter dran! Im Mai soll es eine Anhörung im Landtag geben, zu der die Reiterverbände wahrscheinlich eingeladen werden.

Wir tun also, was wir können. Wollen wir hoffen, dass die Vernunft siegt.

Über die Entwicklung werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

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