Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld! Auch wenn eine Klage im Rahmen des Normenkontrollverfahrens eingeleitet wird, ändert das nichts daran, dass die Satzung, die Bad Sooden-Allendorf beschlossen hat, erst einmal zu befolgen ist.
Das von den Verbänden vorgesehene Normenkontrollverfahren hat für die Zahlung keine aufschiebende Wirkung.
Da die Verbände (FN / VFD/ PSV usw.) nicht selbst klagen können, wollen ungefähr 15 Pferdehalter aus dem Bereich Bad Sooden-Allendorf stellvertretend für alle klagen.
Die Kläger kommen aus allen Bereichen der Pferdehaltung. Es sind private Pferdehalter, mit Sport-und Gnadenbrotpferden, genauso wie ein Reitverein, ein Pensionsbetrieb, ein gewerblicher Kutschfahrer, als auch ein Therapiehof.

Die Satzung der Stadt trat am 01.01.2013 in Kraft. Danach haben Pferdhalter einen Monat Frist ihr Pferd anzumelden.
In der Satzung ist ein Bußgeldrahmen von 5000,- € für Verstöße vorgesehen, die die Stadt jedoch erst einmal nicht ausschöpfen will. So plant man bei einer Nichtmeldung ein Bußgeld in Höhe der Pferdesteuer für ein Jahr, nämlich 200,- €. Dazu kommen Gebühren in Höhe von voraussichtlich 30,- €.
Geplant ist ebenfalls, dass dieses Bußgeld erst nach der zweiten Aufforderung zur Pferdesteuerzahlung greifen soll.

Bisher sollen sich erst unter 10 Pferdehalter gemeldet haben.
Nun ist man ratlos, was mit den übrigen Pferden passiert sein könnte. Immerhin ging Bad Sooden-Allendorf von ca. 150 Pferden aus. Haben alle anderen Pferdehalter ihre Pferde in Nachbargemeinden untergebracht und sind so nicht mehr zahlungspflichtig!?

Viel Arbeit und Aufwand für die Stadtverwaltung das herauszufinden. Ob sich dieser Aufwand letztendlich für die Stadt rechnet?

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