Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms der Gemeinde Illingen hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10. Mai 2013 beschlossen, zum 01.01.2014 eine Pferdesteuer einzuführen.

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wurde durch die Verwaltung nach Anhörung und Beteiligung von Betroffenen und Interessenverbänden eine Satzung erarbeitet. Diese Satzung ist auf Grund ihrer bisherigen Einzigartigkeit im Saarland gem. § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) dem Innenministerium und dem Finanzministerium zur Genehmigung vorzulegen. Der Entwurf wurde daher dem Innenministerium zur Vorabprüfung zugeleitet. Mit Schreiben vom 05.11.2013 hat sich das Innenministerium eine längere Bearbeitungszeit erbeten.

Insbesondere ist durch die in der Satzung aufgeführten Ausnahmetatbestände eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch das Ministerium durchzuführen.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung gibt es aktuell in Deutschland zwei hessische Kommunen, welche die Pferdesteuer eingeführt haben. In beiden Kommunen ist die Satzung in Kraft. Jedoch erfolgt keine Veranlagung auf Grund anhängiger Verfahren.

Beklagt werden die Tatbestände „Besteuerung einer Sportart“ und die potentielle „Doppelbesteuerung von Landwirten“.

Neben dem Saarland und Hessen befindet sich die Einführung einer Pferdesteuer in Rheinland-Pfalz, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in Vorbereitung.

Der aktuelle Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. http://www.sitzungsdienst-illingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1648&options=4

Die SPD Fraktion Waldbrunn verzichtete auf eine erneute Diskussion über die Einführung einer Pferdesteuer, weil dieser Antrag schon einmal in Baden- Württemberg gerichtlich abgelehnt wurde.

http://www.spd-waldbrunn.de/index.php?nr=74018&menu=1

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