Die VFD Mettmann-Velbert informiert:

 

Neues Reitrecht in NRW

Das neue Reitrecht ist im neuen Landesnaturschutzgesetz (vormals Landschaftsgesetz) in den Paragraphen 58 – 62 sowie in § 83 geregelt. Dieses ist am 16.11.2016 in Kraft getreten.

Ab sofort darf überall - auch im Wald - geführt werden, allerdings ab sofort nur noch mit der Reitplakette. Bitte haltet euch daran!

Ab dem 01.01.2018 darf auch im Wald überall dort geritten werden, wo der Weg breit genug ist, dass Radfahrer und Fußgänger ausweichen können, und der Zustand des Weges es hergibt. Aufgeweichte Matschwege sind daher zu meiden. Die Städte und Gemeinden prüfen zurzeit, wo dennoch Reitverbote notwendig sind, und stellen dort Schilder auf, die dann zu beachten sind. Dies geschieht unter Beteiligung der Reitverbände. Sollten euch merkwürdige neue Reitverbotsschilder auffallen, meldet das bitte an die zuständigen Reitwegebeauftragten, damit die Rechtmäßigkeit des Reitverbots geprüft werden kann.

Die Möglichkeiten, Ackerrandstreifen zu bereiten, bleiben wie bisher bestehen.

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Eure VFD Mettmann-Velbert

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Reitwegebeauftragte

für Essen:

Heidi Kammann (Telefon: 0162/711 77 46 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

für den Kreis Mettmann:

Barbara Bastian (Telefon: 0174/316 32 23 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ina Walder (Telefon: 01577/373 96 06 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

für NRW:

Eleonore Larzonei (Telefon: 0160/796 93 59 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

für den Regierungsbezirk Düsseldorf:

Kerstin Meißner (Telefon: 01578/026 62 26 – Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

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