Wieder hat eine Klage der VFD Erfolg gehabt:

Nach Bottrop, Düren, Lippe, Recklinghausen, Mönchengladbach, Viersen und Essen musste nun auch der Kreis Wesel seine Allgemeinverfügung aufheben.

Seit dem 01.09.2022 ist das Reiten im Wald im Kreis Wesel auf allen Waldwirtschaftswegen erlaubt (es gilt § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz).

Die Reitwege können natürlich weiterhin genutzt werden.

Aufhebung der Allgemeinverfügung

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