In den Wäldern des Kreises Recklinghausen darf seit dem 01.02.2018 ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden (Reitregelung RE).

Gegen diese generelle, unbegründete Einschränkung haben die VFD NRW und ein Mitglied der VFD Recklinghausen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt.

Am 11. August fand eine mündliche Verhandlung statt, in der sehr deutlich wurde, dass das Gericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung hat. Näheres berichten wir hier, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Doch bis das Urteil rechtskräftig wird, gilt die bisherige Regelung fort! Deshalb unsere Bitte an alle Reitenden im Kreis Recklinghausen:

  • Bleibt auf den Reitwegen,
  • seid freundlich zu allen anderen Erholungssuchenden - auch wenn sie sich auf dem Reitweg befinden,
  • befestigt eure Reitplaketten gut sichtbar am Pferd - auch wenn ihr eure Pferde "nur" führt,
  • macht andere Reiter auf die geltenden Vorschriften aufmerksam, falls sie sich nicht daran halten.

Wir gehen davon aus, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. In einigen Waldbereichen wird das Reiten voraussichtlich weiterhin auf gekennzeichnete Reitwege beschränkt bleiben. Die VFD Recklinghausen hat der UNB deutlich ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. Wir werden dabei darauf hinwirken, dass nur solche Wälder gesperrt werden, in denen tatsächlich ein hoher Erholungsdruck herrscht.

Foto VG Gelsenkirchen

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