Seit Wochen gibt es nun bundesweit strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. 

Im Rahmen der Notversorgung durften die Reiter und Fahrer weiterhin zu ihren Tieren.

Durch die Verbesserung der Infektionszahlen gibt es seit dem 20.04.2020 bereits erste Lockerungen, der Breitensport hier in Niedersachsen stand aber noch nicht zur Diskussion. Anders in Rheinland-Pfalz, wo der Sport, u.a. beim Reiten auf den entsprechenden Anlagen zu Trainings- und Freizeitzwecken wieder erlaubt ist.

Aber in Niedersachsen machen Stimmen aus der Politik Hoffnung. So teilte der Innenminister Herr Pistorius am 20.04.2020 mit, dass bei gleichbleibendem Verlauf des Pandemiegeschehens Sport an der frischen Luft auch auf Sportanlagen ab Anfang Mai wieder möglich sein soll.
Hier gehts zur Presseinformation
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/pistorius-bei-gleichbleibendem-verlauf-des-pandemiegeschehens-sport-an-der-frischen-luft-auch-auf-sportanlagen-ab-anfang-mai-wieder-ermoglichen-187599.html?fbclid=IwAR3jAO-i_7kpSPg4gB8elXRzjY5tZwECrQ2xo4yLyZE0EmtIsDPbdVVDVKw

 

In den letzten Tagen haben wir uns daher im Landesverband der VFD in Niedersachsen im Rahmen einer kleinen Arbeitsgruppe Gedanken dazu gemacht, was wir unseren Politikern für die nächste Besprechung mit an die Hand geben können, wie ein Weg aus den aktuellen Maßnahmen im Bereich Freizeitreiten aussehen könnte.

Diesen Leitfaden haben wir heute an Herrn Weil geschickt.

 

Hier nun die Vorschläge:

1. Das Wandern, Fahren bzw. Ausreiten in der Natur mit den Equiden ist alleine oder in kleinen Gruppen (nach Vorgabe des Landes/der zuständigen Gesundheitsbehörde) gestattet. Es ist hintereinander bzw. mit entsprechendem Abstand zueinander zu reiten. Die Vorbereitung und Nachsorge der Tiere sollte möglichst draußen und unbedingt unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

2. Aktivitäten mit den Equiden sind zu Freizeit- und Trainingszwecken erlaubt. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien bzw. mit ausreichendem Platzangebot, wie Reithallen, zulässig. Hier gilt weiterhin der Richtwert von 200 qm² pro Pferd.

3. Unterricht kann unter Einhaltung der Abstände und Hygienemaßnahmen stattfinden.

4. Kleinere Kurse/ Seminare werden nur erlaubt, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden können. Je nach örtlichen Begebenheiten können max. 15 Teilnehmer genehmigt werden. Zeitgleich dürfen entsprechend der Regelungen zum Unterricht unter Nr. 2 nur die maximale Anzahl von Personen auf dem Platz/ in der Halle sein. Gemeinschaftliche theoretische Einweisungen werden auf ein Mindestmaß reduziert und im Außenbereich oder in der Reithalle unter Einhaltung der Abstandsregeln durchgeführt. Für mehrstündige Seminare ist eine regelmäßige Reinigung/ Desinfektion der Toiletten zu gewährleisten.

5. Theorieseminare in geschlossenen Räumen dürfen derzeit nicht in Präsenzform stattfinden, sie können, wo möglich, als Webinar angeboten werden.

6. Themenabende und größere Veranstaltungen als unter 4. beschrieben dürfen unter den jetzigen Begebenheiten weiterhin nicht angeboten werden.

7. Kurse für Anfänger und Kinder bis zum Grundschulalter können derzeit nicht stattfinden, weil hier die Einhaltung des Mindestabstandes nicht sichergestellt werden kann.

 

In allen Fällen gilt:

- Gebotene Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern sind einzuhalten.

- Begrüßungen in Form von Händeschütteln oder Umarmungen sind zu unterlassen.

- Falls Räumlichkeiten (z.B. Toilettenbereiche, Sattelkammern) die Einhaltung des Mindestabstandes nicht zulassen, sind diese zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

- Auf den Toiletten müssen ein Waschbecken, Seife und (Papier-) Handtücher stets zur Verfügung stehen.

- Auf unseren Veranstaltungen ist eine namentliche Dokumentation der Teilnehmer gewährleistet. Durch den Organisator gibt es vor Ort eine verantwortliche Person, die die Einhaltung der Regeln durchsetzen kann.

- Aufenthalts- und Sozialräume müssen geschlossen bleiben.

- Jeder Mensch hat grundsätzlich seine eigene Ausrüstung wie z.B. Putzzeug, Trense, Sattel. Sollte es von mehreren Personen benutzt werden müssen, ist es vor dem Wechsel zu desinfizieren.

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