Um es vorab direkt zu sagen: in diesem Rahmen generelle Verhaltens-Empfehlungen auszusprechen ist schwierig. Die Regierung in Schleswig-Holstein reagiert nahezu täglich mit neuen oder geänderten Erlassen auf die aktuellen Entwicklungen. Die aktualisierten Erlasse sind auf folgender website einsehbar:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Mit Wirkung zum 16. März 2020 gilt ein generelles Betretungsverbot für Sportstätten aller Art.
Dazu zählen auch Reitbetriebe und Reitvereine.
Im vorliegenden Erlass sind keine Ausnahmen aufgeführt.

Allerdings gebietet das Tierschutzgesetz und die Richtlinien zur Pferdehaltung, dass auch in diesen Zeiten die sachgerechte Verpflegung der Tiere sicherzustellen ist. Andere Bundesländer führen daher in ihren Erlassen Ausnahmen an. So ist das Verpflegen und notwendige Bewegen der Pferde durch das regelmäßige Personal, den Besitzer oder die feste Reitbeteiligung geboten.
Dies betrifft aber nicht den gewerblichen Reitschulbetrieb und ebenso nicht die Arbeit mobiler Reitlehrer*innen.

Generell sei gesagt: der gesunde Menschenverstand ist ein guter Ratgeber. Weder Sorglosigkeit noch Panik sind angemessene Reaktionen. Es geht bei der Eindämmung der Pandemie nicht "nur" um die eigene Gesundheit, sondern vor allem um den sogenannten "Herdenschutz" - der auch in der Pferdehaltung ein wesentlicher Faktor zur Gesunderhaltung ist.

Wir weisen darauf hin, dass auch in Reitbetrieben folgende Hygiene-Maßnahmen durchgeführt werden müssen:

  • Abstand halten! Empfohlen werden 2 Meter. Also auch nicht per Handschlag begrüßen, umarmen oder ähnliches.
  • Hände waschen! Das Waschen der Hände mit warmem Wasser und Seife sowie die Bereitstellung von Einweghandtüchern aus Papier muss sichergestellt werden.
  • Besucherverkehr ist nicht mehr erlaubt. Dazu zählen auch die Eltern der Reitbeteiligungen u.ä.
  • Der Betrieb des Reiterstübchens ist einzustellen.
  • Keine Versammlungen und spontane Treffen, Arbeitseinsätze oder ähnliches.

Weitere Verhaltens-Tipps für Reitbetriebe

  • Die Versorgung der Tiere muss sichergestellt werden. Dazu muss auch den Tierärzten, Hufschmieden und ähnlichen Berufen der Zutritt zur Anlage gewährt werden. (Hygiene-Maßnahmen einhalten)
  • Tierfutterhandlungen sind von den Geschäftsschließungen ausgeschlossen. Viele ortsansässige Lieferanten bieten einen zusätzlichen Lieferservice an. Hier auf online-Händler auszuweichen wäre für die örtliche Wirtschaft fatal.
  • Wie oben angeführt, zählt auch das Bewegen der Pferde zu den notwendigen Maßnahmen in der Pferdehaltung. Allerding sollte seitens der Stallbetreiber darauf geachtet werden, dass nur der Besitzer oder feste Reitbeteiligung das Pferd betreuen.

Wirtschaftliche Schäden für gewerbliche Reitbetriebe sind in diesen Zeiten wohl leider nicht vollständig abzuwenden. Vielleicht wurden im Betrieb bereits vor einiger Zeit bereits Monatsverträge oder Abo-Karten mit den Reitschülern abgeschlossen. Diese Systeme helfen jetzt eine gewisse Zeit finanziell zu überbrücken. Welche weiteren Maßnahmen auch seitens der politisch Verantwortlichen beschlossen werden, bleibt abzuwarten.

Alle hier getätigten Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr zusammengestellt. Eine rechtliche Aussage lässt sich hieraus nicht ableiten!

Bleibt gesund!
Bianka Gehlert

Werbung