Der Landesrechnungshof NRW hat im Geschäftsjahr 2019 unter anderem die Reitabgabe geprüft, die alle NRWler:innen entrichten müssen, sobald sie Im Wald oder in der offenen Landschaft mit ihren Pferden unterwegs sein wollen.

Dabei wurde festgestellt, dass das Land die Reitabgabe nicht gleichmäßig erhebt und – nach eigenem Bekunden – auch nicht über die Möglichkeit verfügt, die Abgabepflicht gleichmäßig durchzusetzen. Die Erhebung der Reitabgabe im Land hängt demnach nahezu ausschließlich und letztendlich von der Zahlungsmoral der Abgabeschuldnerinnen und -schuldner ab: Sollten die Halte­rinnen und Halter des Pferdes die Abgabe pflichtwidrig nicht entrichten, so ist hiermit – mangels Kontrolle – kein nennenswertes Entdeckungsrisiko verbunden. Der LRH hat das Ministerium daher darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Reitabgabe unter einem strukturellen Vollzugsdefizit stehen und dies die Verfassungswidrigkeit der Reitabgabe begründen könnte.

Damit hat der Landesrechnungshof die Verfassungsmäßigkeit der Reitabgabe infrage gestellt.

Der vollständige Bericht ist hier zu finden:

https://lrh.nrw.de/index.php/veroeffentlichungen/jahresberichte

 

Der VFD-Landesvorstand wird sich im Sinne aller Reiter:innen dafür einsetzen, dass alle, die im Wald oder in der freien Landschaft reiten, gleich behandelt werden.

Reitplakette

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