Stand 12. Mai 2020
Seit dem 11. Mai 2020 gelten neue Vorgaben in Bezug auf den Umgang mit Corona, die auch das Arbeiten mit Pferden betreffen. Im Anhang die aktuellen "Corona VO-Sportstätten" und die "FAQ Lockerungen 11. Mai Baden-Württemberg" sowie eine ergänzende Erläuterung zum Betrieb von Reithallen zu Trainings- und Übungszwecken "Notverkündung des KM und des SM über den Betrieb von Reithallen zu Trainings- und Übungszwecken" (Veröffentlicht 12. Mai 2020). 
 
Achtung: Es muss stets beachtet werden, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich staatlichen Vorgaben schnell ändern können. Eine Aktualität der hier veröffentlichten Informationen kann daher nur für den Zeitpunkt der Veröffentlichung garantiert werden.
 

pdfCORONAVO-Sportstätten.pdf68.68 kB

FAQ Lockerungen 11. Mai Baden-Württemberg

pdfNotverkündung_des_KM_und_des_SM_über_den_Betrieb_von_Reithallen_zu_Trainings-_und_Übungszwecken.pdf2.51 MB

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