Denn nur wo VFD drauf steht, ist auch sicher VFD drin!

 

Diese Kriterien für VFD- Veranstaltungen im (breiten-) sportlichen Bereich wurden auf der Bundesdelegiertenversammlung 2018 so beschlossen:

pdfKriterien_für_VFD-Veranstaltungen.pdf217.67 kB

Um einen VFD-Termin handelt es sich, wenn:

  • der Termin bei dem Vorstand oder Landessportwart rechtzeitig angemeldet
  • die Zahlungen, die diese Veranstaltung betreffen, über das Konto eines gemeinnützigen VFD-Verbandes (Unter- Landes- oder Bundesverbandes) läuft
  • die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen beachtet wurden
  • eine Ausschreibung erstellt wurde
  • den Termineintrag im VFDnet ordnungsgemäß eingetragen wurde

Diesen Termin kann der Landessportwart zu einer VFD-Veranstaltung machen.

 

Organisation von Ausbildungskursen nach ARPO

Die in der (F)ARPO angebotenen Ausbildungskurse und Prüfungen können von VFD-Übungsleitern selber organisiert und ausgeschrieben werden.

Kurse die über den Landesverband ausgeschrieben wurden, sind in der Regel gefördert und dadurch für den Teilnehmer günstiger.
Der Landesverband oder Sportwart übernimmt die gesamte Organisation. Er setzt die Vergütung in Absprache mit dem Übungsleiter fest und schreibt den Kurs aus.
Der Übungsleiter erhält seine Aufwandsentschädigung unabhängig von der Teilnehmerzahl und ist nur für die erforderlichen Ausbildungsinhalte verantwortlich.

Prüfungen nach ARPO sind immer VFD-Termine!
Diese Prüfungen sind immer rechtzeitig beim Landessportwart anzumelden, damit die Prüfer bestimmt werden können. Auch müssen sie rechtzeitig unter Termine im VFDnet eingestellt werden.

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