Der AK Recht bietet den Beauftragten eine Plattform für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Strategien bei ihrem Engagement für eine pferdefreundliche Gesetzgebung und Gesetzesauslegung, sowie im Kampf und der Prävention gegen Reitverbote.
Daneben erarbeitet der Arbeitskreis im Auftrag des Bundesverbandes Entscheidungsempfehlungen und Stellungnahmen.
Eine Rechtsberatung der VFD-Mitglieder durch den Arbeitskreis Recht erfolgt jedoch nicht. Dies übernehmen die Vertragsanwälte der VFD, die es bereits in den meisten Landesverbänden gibt. Kontakt

Wird das Reiten und Kutsche fahren im Wald wieder eingeschränkt? Wie berichtet, wird seit 2022 an der Novellierung des Bundes-Waldgesetz gearbeitet. Die VFD hat in diversen Sitzungen im Wald-Dialog gemeinsam mit anderen Natursport-Verbänden intensiv mitgearbeitet. Der offizielle Referentenentwurf ...

Viele VFD-Mitglieder halten ihre Equiden, seien es Pferde, Esel oder Mulis, in tierschutzgerechten Offenstallanlagen und bewirtschaften ihre Weideflächen nach ökologischen Kriterien. Wir schätzen, dass in Deutschland mindestens eine halbe Million Pferde nicht in landwirtschaftlichen oder gewerblichen ...

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) wurde am 07. Mai 1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. 1975 trat das Bundeswaldgesetz in Kraft ...

Heiner Natschack, Mitglied des Rechtsbeirates der VFD Bayern, gibt Auskunft zur Frage eines Mitgliedes, ob das Telefonieren mit dem Handy auf dem Pferd ein Bußgeld nach sich ziehen könnte oder gar „Punkte in Flensburg“

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 29.03.2017 (AZ: 4 U 1162/13) entschieden, dass ein Pferdehalter auch  gegenüber der Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das Pferd verursacht werden, haftet. Eine Information von Rechtsanwalt Frank Richter.

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