Erneut wird eine Novellierung des Düngegesetzes nötig und die Bundesländer sind nun verpflichtet weitere rote Gebiete auszuweisen. Außerdem müssen sie ihre jeweiligen Landesdüngerverordnungen anpassen. Laut BMEL werde die deutsche Gesetzgebung nun an geltendes EU-Recht angepasst.

Die künftige Ausweisung belasteter Gebiete soll laut Vorschrift nicht mehr auf emissionsbasierter Gebietsabgrenzung, sondern ausschließlich auf Ergebnissen von Messstellen beruhen. Berechnungen zufolge wächst so die Fläche der roten Gebiete deutschlandweit von rund zwei auf 2,9 Millionen Hektar. Dies entspricht einer Zunahme von rund 45 Prozent.

Bereits zur Neufassung der Düngeverordnung 2020 forderte die VFD in ihren Stellungnahmen, dass Festmist und Weidehaltung nicht benachteiligt werden dürfen. Eine Verschärfung des Düngerechts darf nicht zu Nachteilen für die artgemäße Tierhaltung führen. Die Landesverbände der VFD werden sich auch bei der erneuten Novellierung wieder einbringen. Artikel Düngeverordnung 2020

In der aktuellen Pressemitteilung des DNR (Deutscher Naturschutzring) heißt es dazu:

Durch die, mit der EU-Kommission im Vorfeld abgestimmte, Verwaltungsvorschrift kann ein jahrelanger Streit mit der Europäischen Union zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie beigelegt werden. Dadurch werden millionenschwere Strafzahlungen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet. Die Vorgaben zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung wurden konkretisiert. Innerhalb dieser sogenannten Roten Gebiete gelten bestimmte Bewirtschaftungsauflagen zur Reduktion der Düngemenge. Nach Berechnungen der Bundesländer könnte die Fläche der ausgewiesenen Roten Gebiete nun um etwa 45 Prozent zunehmen. In der neuen Vorschrift wird auf die Anwendung des emissionsbasierten Ansatzes über Modellierung verzichtet. Stattdessen wird ein einheitliches, mehrstufiges Verfahren eingeführt. weiterlesen Nitrat-Gebietsausweisung kommt

Die Flächenausweisungen betrifft alle Bundesländer, besonders in NRW kann es zu wesentlichen Veränderungen kommen. Im Wahlkampf zur Landtagswahl 2022 hatten sich die Parteien wie folgt zur Haltung von Equiden geäußert: NRW Landtagswahl Antworten der Parteien zur Pferdehaltung

Werbung