Auf Grund der aktuellen Coronalage laden wir Euch vorerst nicht zur Jahreshauptversammlung 2021 ein.

Hierbei berufen wir uns auf Art. 2 §5 Absatz 1 des Covid19-Abmilderungsgesetztes. Demnach bleibt der aktuelle Vorstand im Amt, bis eine Versammlung wieder möglich ist.

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