Reitrecht

Die VFD wurde  1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht"  eine große Rolle. 

Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:

  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
  • Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.

Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz). 

Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.  Link

Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!

Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier

Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern

Zum 01.01.2018 endete die Übergangsregelung des Landesnaturschutzgesetzes. Damit gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2), wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten ...

Im Juli 2022 startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Zukunftsdialog Wald einen Prozess, um waldrelevante Akteure an der Entwicklung einer neuen Waldstrategie der Bundesregierung zu beteiligen. Wir haben mit waldrelevanten Akteuren die Gelegenheit erhalten, uns in fünf ...

Am 4. Juli startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Zukunftsdialog Wald. Im Nachgang zur Auftaktveranstaltung hatte das BMEL angekündigt, den weiteren Prozess des Zukunftsdialoges Wald gemeinsam mit den Akteuren gestalten zu wollen. Die waldrelevanten Akteure erhalten ...

Ein freundliches Miteinander und eine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderen Natur-Erholungssuchende ist unverzichtbar. Pferde können Wanderern manchmal Angst machen, genau wie Mountain Bikes Pferde erschrecken können, darum gilt: „Rücksicht macht Wege breit“

ZIn Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die ...

Wem gehört der Wald, die Alpen, die freie Landschaft - die Natur? Wir Reiter und Fahrer sind wie alle Naturfreunde auf den freien Zugang zur Natur angewiesen. Dazu sollten zumindest alle  Wege frei betretbar sein. "Denn nur was man kennt, kann man schätzen, lieben und schützen." Dabei haben wir ...

Damit alle Natur-Besucher, Wanderer und Natursportler ihr Vergnügen gleichermaßen genießen können, Land- und Forstwirte ihrer Arbeit nachgehen können, gilt es für uns Reiter und Fahrer Rücksicht zu nehmen. Denn ein harmonisches Miteinander in Wald und Feld ist nur dann möglich, wenn alle darauf ...

Eine Anfrage der VFD vom Januar 2020 führte zu einer bundesweiten Klarstellung des Verkehrszeichen "Verbot für Reiter). Laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist zwar Reiten auf den mit diesem Schild gekennzeichneten Wegen verboten, das Führen von Pferden ...

Mit Briefen und auch in direkten Gesprächen haben sich zahlreiche Natursport-, Rad- und Tourismusverbände an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie weitere beteiligte Ministerien in Bayern zu diesem Thema gewandt. 

Wir schätzen es alle, das Reiten und Bewegen durch Wald und Wiesen! Für uns Reiter, Fahrer oder Säumer, die ihren Sport natur- und landschaftsverträglich ausüben, ist das freie und aktive „in der Natur sein“ eine Selbstverständlichkeit. Dabei ist das freie Betretungsrecht von Natur und Landschaft ...

Werbung